ERLÄUTERUNGEN zu DIVERSEN THEMEN
Ausnahme von der persönlichen Vorsprache
Lt. Passgesetz-Durchführungsverordnung Paragraph 1a kann in bestimmten, eng definierten Ausnahmefällen von einer persönlichen Vorsprache abgesehen werden. In diesem Fall enthält der Reisepass KEINEN Chip und kann daher bei Reisetätigkeit zu Problemen führen. Allerdings wird in diesen Fällen (ärztliche Bestätigung, dass Antragsteller nicht reisefähig) davon ausgegangen, dass keine Reisetätigkeit stattfinden wird.
Zuständigkeit der Passbehörde gem. Paragraph 16 (5) - Zuständigkeitswechsel
Entscheidet die Vertretungsbehörde, dass ein Antrag auf Ausstellung eines gewöhnlichen, 10 Jahre gültigen RP entgegengenommen werden soll, obwohl sie nicht zuständig ist, so kann sie einen kurzen Bericht (auch ikW) an Abt. IV.3 richten, in dem sie Name, Vorname, Geburtsdatum des Antragstellers sowie den Grund der Notwendigkeit der Antragsannahme darlegt. Die Zentrale kann gem. Paragraph 16 (5) einen Zuständigkeitswechsel genehmigen. Beispiel: Weltreise, Auslandssemester, etc.
Parteiengehör