Geburtsmatriken aus dem Ausland werden immer an Gemeinde Wien, Evidenz (MA35) gesendet.
Matriken: Urkunden, die seitens ausländischer Behörden zur Verfügung gestellt werden, um einen Personenstandsfall eines österreichischen Staatsbürgers zu melden. Diese müssen im Normalfall weder übersetzt noch beglaubigt werden. Ein Bürger kann keine Matrike abgeben. Matriken werden ausschließlich direkt von der ausländischen Behörde übermittelt.
Inbox-Nachricht bei Matrikenmeldungen:
Betreffzeile: Matrikenmeldung, Familienname, Vorname, Geburtsdatum
Aktenzahl: KONS/4711…
Mitteilungsart: Tod/Geburt...
Mitteilungsart Detail: Information
Termin: ----
Nachricht: kurzer, aber höflicher und präziser Text
Für weitere Informationen (z.B. Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich) siehe Anleitung/Intranet.