Inhaltliche Prüfung
Die Passbehörden haben gemäß Paragraph 17 PassG über den Antrag auf Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses ohne unnötigen Aufschub binnen 3 Monaten zu entscheiden.
- Dem Antrag kann stattgegeben werden -> weiter zu "Ausstellung"
- Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden -> weiter zu "Parteiengehör"
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